Ihr Kind kommt bald in die Schule und Sie fragen sich zu Recht, ob Sie eine Schulversicherung für Ihr Kind abschließen sollen oder nicht. Es geht nicht darum, eine neue Versicherung abzuschließen, wenn sie nicht unbedingt notwendig ist.

Das schauen wir uns gemeinsam an, denn Ihre Hausratversicherung bietet Ihnen bereits Garantien, aber sind diese ausreichend?

« Wenn Sie ein Elternteil sind, sind Sie nicht nur für den Schaden verantwortlich, den Sie durch Ihr eigenes Handeln verursachen, sondern auch für den Schaden, der durch das Handeln von Personen, für die Sie verantwortlich sind, oder von Dingen, die Sie in Ihrer Obhut haben, verursacht wird. (…).  Der Vater und die Mutter, die die elterliche Sorge ausüben, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die ihre bei ihnen lebenden minderjährigen Kinder verursachen ». So definiert das Zivilgesetzbuch in Artikel 1384 das Prinzip der zivilrechtlichen Haftung.

Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Elternteil zivilrechtlich für die schädigenden Handlungen und das Verhalten seines Kindes verantwortlich ist, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses. Insofern deckt die Haftpflicht Ihrer Hausratversicherung eine identische Garantie wirksam ab.

Der eigentliche Unterschied ist nicht der Schaden oder die Körperverletzung, für die er verantwortlich sein könnte, sondern alle, deren Opfer er sein könnte.

Auch wenn es nicht offiziell « Pflicht », ist, kann es in vielen Fällen im Leben Ihres Kindes unverzichtbar sein: auf dem Weg zur und von der Schule, zu Hause und sogar in den Schulferien.

Wann wird die Schulversicherung Pflicht?

Für alle optionalen außerschulischen Aktivitäten! Sie entscheiden sich also dafür, Ihr Kind nicht teilnehmen zu lassen. Warum nicht, aber das ist falsch!

Sie müssen nur die Liste der optionalen außerschulischen Aktivitäten lesen, die Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums einsehen können, um zu erkennen, dass Ihr Kind jeden Schultag betroffen sein kann.

Die folgenden Aktivitäten gelten als fakultative außerschulische Aktivitäten :

  • Die gesamte Mittagspause (Halbpension und andere)
  • Eine Verlängerung der üblichen Unterrichtsstunden (Förder- oder Lernstunden)
  • Übernachtungen (Internatsschüler)
  • Von der Schule organisierte Exkursionen:
    • Spaziergänge
    • Entdeckungsklasse
    • Besuche in Museen oder Parks, etc…

Deshalb ist die Schulversicherung eine vollwertige Versicherung für Ihr Kind. Sie garantiert nicht nur die zivilrechtliche Haftung, sondern sichert das Kind auch gegen die Risiken von Körperverletzungen ab, die es bei einem garantierten individuellen Unfall erleiden könnte.